Ratgeber · Listicle

Top 10 Fragen zur Mietkaution.

Die 10 häufigsten Fragen zur Schweizer Mietkaution – kompakt und verständlich beantwortet.

Verfasst von Redaktion goInsure FINMA F01502353
1

Wie hoch darf die Mietkaution sein?

Bei Wohnraum maximal 3 Nettomonatsmieten (OR Art. 257e). Bei Geschäftsräumen gibt es keine gesetzliche Obergrenze – üblich sind 3–6 Bruttomonatsmieten.

2

Muss ich die Kaution auf ein Sperrkonto zahlen?

Entweder auf ein Mietkautionskonto im Namen des Mieters mit Sperrvermerk ODER über eine Mietkautionsversicherung als Bürgschaft. Eine Einzahlung aufs Privatkonto des Vermieters ist nicht zulässig.

3

Wem gehören die Zinsen?

Dem Mieter. Da das Konto auf seinen Namen läuft, gehören die (aktuell geringen) Zinsen ihm und werden bei der Auszahlung mit überwiesen.

4

Kann ich vom Sperrkonto zur Versicherung wechseln?

Ja, jederzeit – mit Zustimmung des Vermieters. Der Wechsel dauert 1–2 Wochen und setzt dein blockiertes Kapital wieder frei. Details: Bankdepot ablösen.

5

Was kostet die Mietkautionsversicherung?

Typisch 4–5% der Kautionssumme pro Jahr. Bei CHF 4'000 Kaution also rund CHF 180–200 p.a. Günstigster Anbieter in der Schweiz: goCaution.

6

Muss der Vermieter die Versicherung akzeptieren?

Rechtlich gleichwertig zum Sperrkonto, muss aber vom Vermieter akzeptiert werden. Grosse Verwaltungen tun das praktisch immer, private Kleinvermieter manchmal nicht.

7

Wie bekomme ich die Kaution zurück?

Nach Wohnungsabgabe schriftlich beim Vermieter einfordern (Einschreiben, 14-Tage-Frist). Bei Weigerung: Schlichtungsbehörde. Automatisch frei nach 1 Jahr ohne Klage.

8

Darf der Vermieter Beträge abziehen?

Ja, aber nur konkrete, belegte Forderungen (Schäden, Nebenkosten). Normale Abnutzung und pauschale Beträge sind nicht zulässig.

9

Kann ich die letzte Miete mit der Kaution verrechnen?

Nein. Miete muss bis Vertragsende gezahlt werden. Die Kaution deckt spätere Forderungen (Schäden, Nebenkosten-Nachzahlung). Verrechnung ist vertragswidrig.

10

Was passiert bei Konkurs des Vermieters?

Das Mietkautionskonto ist geschützt – es läuft auf den Namen des Mieters und fällt nicht in die Konkursmasse. Bei einer Versicherung bleibt die Bürgschaft ebenfalls aktiv, da sie vom Versicherer (nicht Vermieter) gestellt wird.

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