Banken & Depots

Das klassische
Mietkautionskonto.

Wie funktioniert das Bankdepot? Welche Banken bieten es an und was sind die Vor- und Nachteile gegenüber der Mietkautionsversicherung?

Auf einen Blick

  • Das Mietkautionskonto ist ein gesperrtes Bankkonto, das auf den Namen des Mieters läuft.
  • Es dient dem Vermieter als Sicherheit (max. 3 Monatsmieten).
  • Zinsen sind aktuell sehr tief (oft 0.0% bis 0.1%).
  • Das Geld bleibt bis zum Auszug blockiert ("Totes Kapital").

Was ist ein Kautionskonto?

Ein Mietkautionskonto (auch Mietzinsdepot genannt) ist ein spezielles Sparkonto. Es wird eröffnet, um die im Mietvertrag vereinbarte Kaution zu hinterlegen.

Rechtlich basiert dies auf Art. 257e OR (Obligationenrecht). Das Gesetz schreibt vor, dass der Vermieter die Sicherheit auf einem Bankkonto hinterlegen muss, das auf den Namen des Mieters lautet. Der Vermieter darf das Geld also nicht einfach auf sein Privatkonto nehmen.

Während der Mietdauer ist das Konto gesperrt. Weder der Mieter noch der Vermieter können ohne Zustimmung der anderen Partei Geld abheben.

Welche Banken bieten ein Mietkautionskonto an?

Fast alle Schweizer Retailbanken führen Kautionskonten. Oft ist die Eröffnung jedoch daran geknüpft, dass man bereits eine Kundenbeziehung (Privatkonto) hat oder eine Eröffnungsgebühr zahlt.

Hier eine Übersicht bekannter Anbieter:

UBS

Mietkautionssparkonto

  • • Für Neukunden oft Gebühren bei Eröffnung
  • • Kostenlose Führung für Banking-Paket Kunden

Zürcher Kantonalbank (ZKB)

Mietkautionskonto

  • • Marktführer im Raum Zürich
  • • Einmalige Eröffnungsgebühr üblich

BEKB (Berner Kantonalbank)

Mietzinsdepot

  • • Starke Präsenz im Kanton Bern
  • • Saldierungsgebühren bei Auflösung möglich

PostFinance

Mietkautionskonto

  • • Einfache Online-Eröffnung
  • • Weit verbreitet in der ganzen Schweiz

Raiffeisen

Mietkautions-Sparkonto

  • • Lokal verankert
  • • Konditionen je nach Genossenschaft unterschiedlich

Migros Bank

Mietkautionskonto

  • • Attraktive Konditionen
  • • Oft keine monatlichen Kontoführungsgebühren

Hinweis zu Zinsen: Aktuell liegen die Zinsen auf einem Kautionskonto bei den meisten Banken nahe 0%. Es ist also kein Anlageinstrument, sondern eine reine Pflicht-Hinterlegung.

Smart Move

Mietkaution ohne Bankdepot?

Behalte dein Bargeld für den Umzug oder neue Möbel. Mit einer Mietkautionsversicherung zahlst du nur eine kleine Jahresprämie statt Tausende Franken zu blockieren.

Kosten: Was kostet ein Kautionskonto?

Anders als beim Privatkonto fallen beim Kautionskonto meist keine monatlichen Führungsgebühren an. Allerdings verstecken sich die Kosten oft im Detail:

  • Eröffnungsgebühr: Viele Banken verlangen einmalig CHF 50.– bis CHF 100.–, wenn man keine anderen Produkte bei ihnen nutzt.
  • Saldierungsgebühr: Bei der Auflösung des Kontos (Auszug) können erneut Gebühren anfallen (z.B. CHF 20.–).
  • Opportunitätskosten: Das Geld liegt brach. Bei CHF 5'000.– Kaution und 0% Zins entgeht dir über 10 Jahre hinweg die Rendite, die du bei einer Anlage hättest erzielen können.

Wie eröffnet man ein Mietkautionskonto?

Die Eröffnung erfolgt meist durch den Mieter, oft aber auf Anweisung des Vermieters.

  1. Mietvertrag unterzeichnen.
  2. Mit dem Mietvertrag zur Bank gehen (oder online eröffnen).
  3. Kaution einzahlen (Überweisung).
  4. Die Bank stellt eine Urkunde/Bestätigung aus.
  5. Diese Bestätigung an den Vermieter senden. Erst dann gibt es meist den Schlüssel.

Vergleich: Kautionskonto vs. Versicherung

Was ist besser? Das hängt von deiner finanziellen Situation ab.

Kriterium Mietkautionskonto Mietkautionsversicherung
Liquidität Geld ist blockiert Geld bleibt frei
Kosten Einmalig gering (Gebühren) Jährliche Prämie
Sicherheit Sehr hoch (Bank) Sehr hoch (Versicherer)
Rückzahlung Geld wird ausgezahlt Versicherung endet (kein Geld zurück)

Auflösung: Wie komme ich an mein Geld?

Das Kautionskonto kann nur aufgelöst werden, wenn:

  • Beide unterschreiben: Ein Auflösungsformular der Bank, unterschrieben von Mieter UND Vermieter.
  • Rechtskräftiges Urteil: Falls ihr euch streitet, entscheidet ein Gericht oder die Schlichtungsbehörde.
  • Zeitablauf: Wenn der Vermieter 1 Jahr nach Auszug keine rechtlichen Schritte eingeleitet hat, kann die Bank das Geld theoretisch an den Mieter auszahlen (Art. 257e Abs. 3 OR).