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5 Fehler bei der Mietkaution Rückforderung.

Typische Fallstricke beim Zurückfordern der Kaution – und wie du sie umgehst. Jeder Fehler kann dich Hunderte Franken kosten.

Verfasst von Redaktion goInsure FINMA F01502353
1

Kein Einzugsprotokoll gemacht

Der häufigste und teuerste Fehler: Beim Einzug wird kein detailliertes Protokoll erstellt, keine Fotos gemacht. Am Ende des Mietverhältnisses lässt sich dann nicht mehr nachweisen, welche Mängel schon vorher bestanden. Der Vermieter kann pauschal Schäden abziehen. Richtig: Beim Einzug jeden Raum fotografieren und jedes Detail im Protokoll festhalten.

2

Wohnung nicht professionell gereinigt

Eine ungenügende Endreinigung führt fast immer zu Abzügen von der Kaution. Eine Reinigungsfirma mit Abnahmegarantie (Kosten: CHF 400–800 für 3.5 Zimmer) kostet weniger als übliche Nachbesserungskosten des Vermieters und spart Nerven. Siehe Wohnungsabgabe-Checkliste.

3

Pauschale Abzüge akzeptiert

Vermieter ziehen manchmal pauschale Beträge für "Renovation" oder "Schönheitsreparatur" ab. Diese sind meist nicht rechtmässig. Jeder Abzug muss mit konkreten Belegen (Offerte, Rechnung) begründet sein. Normale Abnutzung muss der Vermieter selbst tragen.

4

Freigabe nicht schriftlich verlangt

Mündliche Nachfragen und E-Mails verschwinden leicht im Alltag. Die richtige Methode: Eingeschriebenen Brief an den Vermieter mit klarer Frist (14 Tage) und dem Freigabeformular der Bank. Bei Ablehnung hat man sofort einen Beweis für die Schlichtungsbehörde.

5

1-Jahres-Frist übersehen

Die wichtigste Schutzvorschrift für Mieter: Hat der Vermieter nicht innerhalb eines Jahres nach Mietende Klage eingereicht, gibt die Bank die Kaution automatisch frei (OR 257e Abs. 3). Viele Mieter wissen das nicht und lassen die Sache nach einigen Monaten schleifen – dabei wäre nach 12 Monaten das Geld automatisch wieder da.

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