Blog · Zuzug & Relocation · Mietkaution

Als Auslands-Zuzüger eine Wohnung mieten – Mietkaution, Bonität, Bewerbung.

128'000 Menschen ziehen pro Jahr aus dem Ausland in die Schweiz. Wie du ohne Schweizer Bonität, ohne ZEK-Score und ohne Bürgen eine Wohnung findest – und warum die Mietkaution zur grössten Hürde wird.

·Redaktion goInsure·Lesezeit: 10 min
Auslands-Zuzüger zieht mit Koffern in eine neue Mietwohnung in der Schweiz

Zuzüger/Jahr

128'000

Aus dem Ausland (BFS)

Ohne CH-Pass

82%

≈ 105'000 Personen/Jahr

Ziehen urban

80%

Städtische Gemeinden

Ø Wohnfläche

36 m²

Pro Person (vs. 42 m² CH)

Zürich

11'083

Zuzüger/Jahr aus Ausland

Genf

7'009

59% Ausland-Anteil

Basel

4'212

53% Ausland-Anteil

Lausanne

4'169

46% Ausland-Anteil

Wo Auslands-Zuzüger in der Schweiz landen – 3 Cluster

Die Umzugsstatistik des Bundesamts für Statistik (BFS), ausgewertet durch SRF über den Zeitraum 2013–2024, zeigt: Auslands-Zuzüger verteilen sich keineswegs gleichmässig über die Schweiz. Drei klare Cluster dominieren – und jeder stellt andere Anforderungen an das Mieterdossier.

Top 10 Schweizer Gemeinden mit höchstem Ausland-Zuzüger-Anteil
GemeindeAnteil Zuzüger aus AuslandCluster
Genf59%Grenzstadt / Diplomatie
Pregny-Chambésy (GE)54%Diplomatie (UNO-Umfeld)
Basel53%Grenzstadt / Pharma-Hub
Kreuzlingen (TG)51%Grenzstadt zu Konstanz
Lugano50%Grenzstadt zu Italien
Grindelwald (BE)48%Luxus-Bergort
Versoix (GE)47%Grenzstadt zu Frankreich
Saanen (BE, Gstaad)47%Luxus-Bergort
Zürich46%Metropole
Lausanne46%Grenznahe Metropole

Cluster 1: Grenzstädte (7 von Top 10)

Genf, Basel, Kreuzlingen, Lugano, Versoix, Lausanne – zusammen mit kleineren Grenzgemeinden bilden sie den grössten Block. Der Grund ist naheliegend: Kurze Distanz zu Deutschland, Frankreich, Italien oder Österreich bedeutet geringere Umzugshürden. Viele dieser Zuzüger pendelten vorher täglich, bevor sie den definitiven Wohnsitzwechsel vollzogen.

Konsequenz für die Wohnungssuche: Extremer Mietmarkt mit starker Nachfrage – insbesondere in Genf und Basel. Leerstandsquoten unter 0.6%, Mietpreise für 3-Zimmer-Wohnungen in Genf bei CHF 2'800–4'200, in Basel bei CHF 1'900–2'800. Entsprechend hohe Kautionen (3 Nettomonatsmieten) von CHF 5'700 bis 12'600.

Cluster 2: Metropole Zürich (46%)

Obwohl nicht grenznah, zieht Zürich fast die Hälfte aller Zuzüger aus dem Ausland an – absolut gesehen mit 11'083/Jahr die Nummer 1 der Schweiz. Treiber sind die Grossarbeitgeber (Google, UBS, Credit Suisse/UBS, Versicherungen, Tech) und die Universitäten (ETH, UZH). Über 80% der Zürcher Auslands-Zuzüger leben im Stadtgebiet oder in den direkten Vorortsgemeinden (Opfikon, Dübendorf, Zollikon).

Der Mietmarkt ist der engste der Schweiz: Leerstandsquote 0.07%, mittlere Angebotsmiete bei 3.5-Zimmer-Wohnungen CHF 2'400–3'800. Kaution typisch CHF 7'200–11'400.

Cluster 3: Luxus-Bergorte (Saanen, Grindelwald)

Ein Sonderfall: Gstaad (Saanen), Grindelwald, teils Verbier und Zermatt haben überdurchschnittlich viele Auslands-Zuzüger – aber in einer völlig anderen sozioökonomischen Liga. Internationale Vermögende, zweitwohnsitzähnliche Konstellationen, Tourismus-Fachkräfte mit Saisonvertrag. Dieser Cluster ist für den durchschnittlichen Auslands-Zuzüger mit normalem Angestelltenvertrag nicht relevant.

Sonderfall Genferseeregion: Mehr Wohnfläche

Während Auslands-Zuzüger schweizweit im Schnitt 36 m² pro Person bewohnen (gegenüber 42 m² bei inländischen Zuzügern), zeigt die Genferseeregion das umgekehrte Bild: Hier haben Ausland-Zuzüger oft mehr Wohnfläche. Der Grund ist die hohe Konzentration von Diplomaten, UNO-Personal und Pharma-Expats mit entsprechend hohen Relocation-Budgets. Für die restlichen 90% der Auslands-Zuzüger ist aber die enge Wohnsituation die Realität – insbesondere in kleineren Deutschschweizer Industriegemeinden.

1. Das Bewerbungsdossier ohne Schweizer Historie

In der Schweiz ist das Bewerbungsdossier der Schlüssel zur Wohnung. Auf eine attraktive Mietwohnung gehen in Zürich oder Genf typisch 50 bis 200 Bewerbungen ein – der Vermieter wählt nach Dokumentenvollständigkeit, Bonität und Sympathie aus. Als Auslands-Zuzüger fehlen dir zunächst mehrere der Standard-Unterlagen.

Standard-Dossier vs. realistische Auslands-Zuzüger-Version
DokumentSchweizer StandardAuslands-Zuzüger (realistisch)
Betreibungsauszug Auszug aus CH-Betreibungsamt, < 3 Monate Nicht möglich – Ersatz: Erklärung „Keine hängigen Betreibungen in letztem Wohnsitzland", plus SCHUFA/KSV/Banque-de-France-Auszug
Lohnausweise Letzte 3 Schweizer Lohnabrechnungen Unterschriebener Schweizer Arbeitsvertrag mit Stellenantritt-Datum & Bruttolohn
Vermieter-Referenz Kontakt des aktuellen CH-Vermieters Referenz ausländischer Vermieter (Englisch/Deutsch), telefonisch erreichbar
Ausweis Schweizer Pass / ID / Ausländerausweis Heimatland-Pass + Zusicherung Aufenthaltsbewilligung (B/L/C)
Mietkaution-Nachweis Bankbestätigung Sperrkonto oder Bürgschaftsurkunde Bürgschaftsurkunde Mietkautionsversicherung (24h verfügbar)
Motivationsschreiben Optional, 1 Seite Essenziell: erklärt Zuzug-Kontext, Arbeitgeber, Familiensituation

Praxis-Tipp: Bereite das Dossier vor Einreise vor. Sobald du in der Schweiz angekommen bist, zählt jeder Tag – attraktive Wohnungen sind oft in 48 Stunden vergeben. Ein vollständiges PDF-Dossier auf Deutsch oder Französisch (je nach Region) plus englische Kopie ist Standard.

2. Das Bonitätsproblem ohne Schweizer Historie

Schweizer Vermieter nutzen drei Bonitätssysteme: Betreibungsregister (staatlich), ZEK (Zentralstelle für Kreditinformation, Konsumkredit-Daten) und CRIF / Intrum (private Wirtschaftsauskunfteien). Keines dieser Systeme kennt dich, wenn du soeben aus Deutschland, Frankreich oder Indien einreist.

Warum ausländische Scores nicht zählen

Die deutsche SCHUFA, österreichische KSV1870 oder französische Banque de France sind rechtlich keine Bonitätssysteme, die in der Schweiz verwertbar wären. Datenschutzrechtlich (FADP/DSG) dürfen Schweizer Verwaltungen diese Daten nicht automatisiert abrufen. Ein ausländischer Score ist ein Papier – es kann dem Dossier beigelegt werden, entscheidet aber selten.

Was realistisch hilft

  • Schweizer Arbeitsvertrag (unbefristet oder mit > 12 Monaten Laufzeit) – das stärkste Signal
  • Bankbestätigung aus dem Heimatland mit Kontoguthaben, übersetzt
  • Mietreferenz des letzten Vermieters – idealerweise mit Zahlungshistorie
  • Mietkautionsversicherung – signalisiert, dass die Finanzierung unabhängig von Liquidität gesichert ist
  • Arbeitgeber-Bürgschaft (selten, aber bei Relocations üblich)

Nach ca. 12 Monaten in der Schweiz hast du einen eigenen Betreibungsregister-Eintrag (leer, wenn alles läuft) – ab diesem Punkt bist du bei Vermietern im Standard-Prozess. Die ersten 6–12 Monate sind die schwierigste Phase.

3. Mietkaution: Bank-Sperrkonto vs. Versicherung

Hier liegt der grösste Hebel des ganzen Guides. Die Mietkaution beträgt in der Schweiz maximal 3 Nettomonatsmieten (Art. 257e OR) und ist bei 90% der Mietverhältnisse gefordert. Bei einer Genfer 3.5-Zimmer-Wohnung für CHF 3'000/Monat sind das CHF 9'000 gebundenes Kapital – genau zum Zeitpunkt, wo du Umzug, Möbel, Vorauszahlungen und Kaution gleichzeitig stemmst.

Bank-Sperrkonto vs. Mietkautionsversicherung – Auslands-Zuzüger-Perspektive
Kriterium Bank-Sperrkonto Mietkautionsversicherung
Schweizer Konto nötig? Ja – zwingend Nein
Wohnsitzbestätigung nötig? Ja Nein
Bonitätsprüfung ZEK/CRIF? Ja – oft Ablehnung in Monat 1 Nein
Zeit bis zur Bestätigung 4–8 Wochen (Bankprozess + Kontoeröffnung) 24 Stunden
Kapitalbindung Volles Kautions-Kapital (CHF 6'000–12'000) gebunden Keine – Kapital bleibt verfügbar
Kosten 0.1–0.5% Sparzinsen/Jahr 4–5% der Kaution/Jahr (Prämie)
Für Auslands-Zuzüger geeignet Oft erst nach 2–3 Monaten Sofort ab Mietvertrag

Typischer Ablauf mit Versicherung

  1. Mietvertrag unterschreiben (Vermieter akzeptiert „Versicherungsurkunde folgt")
  2. Online-Antrag bei Anbieter (goCaution, SwissCaution, FirstCaution, SmartCaution, Helvetia, AXA) – Pass + Mietvertrag-PDF reicht
  3. Prüfung und Zusage innert 1–24 Stunden
  4. Bürgschaftsurkunde per Post oder E-Mail an den Vermieter
  5. Schlüsselübergabe

Prämie bei CHF 8'000 Kaution: je nach Anbieter CHF 336–400 pro Jahr. Rechne die Kosten im Prämien-Rechner für deinen konkreten Fall durch. Detailvergleich aller sechs Anbieter im Anbieter-Vergleich.

Wichtig für Auslands-Zuzüger: Prüfe vor Abschluss, ob der Anbieter auch Kunden ohne CH-Wohnsitz annimmt. Die meisten tun es, einige verlangen eine Schweizer Adresse (auch beim Arbeitgeber möglich). Im Zweifel per E-Mail vorab klären – die Antwort kommt meist innert Stunden.

4. Hausrat- und Haftpflichtversicherung

In Deutschland, Frankreich oder Italien ist die Hausratversicherung oft gesetzliche Pflicht oder zumindest vertragliche Standard-Forderung im Mietvertrag. In der Schweiz ist sie freiwillig – dafür aber faktisch unverzichtbar, und viele Vermieter verlangen sie explizit als Nachweis vor Einzug.

Hausratversicherung (freiwillig, aber empfohlen)

  • Deckt Feuer, Wasser, Einbruchdiebstahl und Elementarschäden
  • Typische Jahresprämie 1-Personen-Haushalt: CHF 130–250
  • 2-Personen-Haushalt: CHF 200–400
  • Familie 4 Personen: CHF 350–650
  • Deckungssumme sollte dem realen Wert deines Hausrats entsprechen (oft CHF 50'000–100'000)

Privathaftpflicht (freiwillig, aber de-facto-Pflicht)

Die Privathaftpflicht deckt Schäden, die du Dritten zufügst – inklusive Schäden am gemieteten Objekt (z.B. Wasserschaden durch vergessenes Badewannen-Wasser). Viele Schweizer Vermieter verlangen den Nachweis einer Privathaftpflicht vor Schlüsselübergabe. Jahresprämie: CHF 90–220 je nach Haushalt.

Beide Policen werden meist kombiniert abgeschlossen. Anbieter: Zurich, AXA, Helvetia, Mobiliar, Generali, Vaudoise, Baloise, Smile.direct. Bei den meisten Anbietern online in 10 Minuten abschliessbar – Ausländerausweis B/L wird akzeptiert, eine C-Bewilligung ist nicht nötig.

5. Anmeldung bei der Gemeinde

Jeder, der länger als 3 Monate in der Schweiz bleibt, muss sich innert 14 Tagen nach Einreise bei der Einwohnergemeinde seines Wohnorts anmelden. Ohne diese Anmeldung bekommst du keine Aufenthaltsbewilligung, kein Steuerkonto, keine Wohnsitzbestätigung – und damit kein reguläres Bankkonto.

Was du mitbringst

  • Reisepass (gültig)
  • Geburtsurkunde (teils mit Apostille verlangt)
  • Heiratsurkunde (bei Verheirateten)
  • Arbeitsvertrag
  • Mietvertrag oder Untermietvertrag
  • Passfoto (je nach Kanton 1–2 Stück)
  • Anmeldegebühr CHF 20–90 je nach Gemeinde

eUmzugCH

Seit 2022 ist in den meisten Kantonen die Online-Anmeldung über ch.ch / eUmzugCH möglich – für Binnenumzüge. Bei der Ersteinreise aus dem Ausland ist in den meisten Gemeinden die persönliche Vorsprache nötig, weil die Biometrie-Erfassung für den Ausländerausweis vor Ort erfolgt.

Nach der Anmeldung erhältst du die Wohnsitzbestätigung – das zentrale Dokument, mit dem du dann Bankkonto, Krankenkasse, Mobilfunk und alles Weitere abschliessen kannst.

6. Aufenthaltsbewilligung B, L oder C

Der offizielle Ausländerausweis hat drei Hauptvarianten, die sich in Dauer und Rechten unterscheiden:

Aufenthaltsbewilligungen im Überblick
Bewilligung Dauer Für wen Wohnungsmiete
L (Kurzaufenthalt) bis 12 Monate (verlängerbar) Saison- und Projektverträge Möglich, aber viele Verwaltungen zögern
B (Aufenthalt) 5 Jahre (EU/EFTA), 1 Jahr (Drittstaat, verlängerbar) Unbefristete Anstellung, Familiennachzug Standard – keine Probleme
C (Niederlassung) Unbefristet Nach 5–10 Jahren legalem Aufenthalt Entspricht faktisch Schweizer
G (Grenzgänger) je nach Anstellung Arbeit in CH, Wohnsitz im Nachbarland Nicht für CH-Wohnung relevant

EU/EFTA vs. Drittstaaten

Durch das Freizügigkeitsabkommen (FZA) haben EU/EFTA-Bürger ein Rechtsanspruch auf Bewilligung, wenn sie einen Arbeitsvertrag oder ausreichende Mittel nachweisen. Drittstaatsangehörige (USA, Indien, China, UK, etc.) brauchen eine Zusicherung vor Einreise durch das kantonale Migrationsamt, beantragt vom Arbeitgeber – und eine Arbeitsmarktprüfung: Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass kein CH- oder EU-Bürger verfügbar war.

Praxis-Tipp für Vermieter-Dossier: Wenn die Bewilligung noch nicht physisch vorliegt (Prozess dauert 3–6 Wochen), legst du die Zusicherung des Migrationsamts bei. Die meisten Vermieter akzeptieren das – einige nicht, dann hilft ein parallel vorgelegter Arbeitsvertrag mit Stellenantritt > 12 Monate.

7. Quellensteuer vs. ordentliche Veranlagung

Als Auslands-Zuzüger ohne C-Bewilligung zahlst du in der Schweiz typischerweise Quellensteuer: Dein Arbeitgeber zieht die Steuer direkt vom Lohn ab und führt sie an den Kanton ab. Keine jährliche Steuererklärung nötig.

Quellensteuer vs. ordentliche Veranlagung
Kriterium Quellensteuer Ordentliche Veranlagung
Gilt für Ausländer mit B/L, ohne C-Bewilligung Schweizer, C-Bewilligung, oder B/L mit Einkommen > CHF 120'000
Abzug Monatlich vom Lohn Jährliche Steuererklärung, Ratenzahlung
Nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) Ab CHF 120'000 Jahreseinkommen obligatorisch
Abzüge möglich Begrenzt (Pauschale) Vielfältig (3a, Weiterbildung, Pendelkosten, etc.)

Ab Einkommen von CHF 120'000 (kantonal leicht unterschiedlich) wechselst du automatisch in die ordentliche Veranlagung – und musst eine reguläre Steuererklärung einreichen. Das kann sich lohnen: Viele Abzüge (3a-Vorsorge, Pendelkosten, Weiterbildung, Kinder) reduzieren die Steuerlast und führen oft zu Rückerstattung.

Wer unter CHF 120'000 verdient, kann dennoch eine freiwillige Korrektur der Quellensteuer bis 31. März des Folgejahres beantragen – bei hohen Abzügen (z.B. Säule 3a, ausländischer Unterhalt) lohnt sich das.

8. Krankenversicherung (3-Monats-Frist KVG)

Das Schweizer Krankenversicherungsgesetz (KVG) verpflichtet alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz zu einer obligatorischen Grundversicherung – innert 3 Monaten nach Einreise, mit rückwirkender Deckung ab Einreisedatum.

Wichtige Punkte für Auslands-Zuzüger

  • Versicherungspflicht ist persönlich – jede Person (auch Kinder und Neugeborene) braucht eine eigene Grundversicherung
  • Freie Wahl des Versicherers – über priminfo.admin.ch kannst du Prämien vergleichen
  • Franchise wählen – zwischen CHF 300 (hohe Prämie) und CHF 2'500 (tiefe Prämie)
  • Hausarzt- oder HMO-Modell spart 10–20% gegenüber Standardmodell
  • Prämienverbilligung beantragbar bei tieferem Einkommen – kantonal unterschiedlich

Ausnahmen

Entsandte Arbeitnehmer aus der EU mit Formular A1 bleiben bei ihrer ausländischen Sozialversicherung. Gleiches gilt für Diplomaten (Sonderregelung) und bestimmte Studenten mit europäischer Krankenkasse (EHIC genügt nicht dauerhaft, Befreiung muss aber aktiv beantragt werden).

Wer die 3-Monats-Frist verpasst, wird vom Kanton zwangszugeteilt – oft zu einer vergleichsweise teuren Grundversicherung. Innerhalb der Frist kannst du frei wählen und selbst wechseln.

9. Bankkonto eröffnen

Ohne Schweizer Bankkonto geht gar nichts: kein Lohn, keine Mietzahlung, keine Krankenkassenprämie, kein Mobilfunkvertrag. Die Eröffnung ist aber einer der zähesten Prozesse für Neuankömmlinge.

Typische Optionen

Bankkonto-Eröffnung für Auslands-Zuzüger
Anbieter Wohnsitz nötig? Dauer Kosten
UBS, ZKB, RaiffeisenJa – Wohnsitzbestätigung2–6 WochenCHF 5–12/Monat
PostFinanceJa2–4 WochenCHF 5/Monat
Neon (Neobank)Ja – aber schnelle Akzeptanz3–7 TageKostenlos (Grundkonto)
Yuh (PostFinance/Swissquote)Ja3–5 TageKostenlos
Revolut CHWohnsitz in EU/CH1–3 TageKostenlos (Basic)
Wise Multi-CurrencyKein CH-Wohnsitz nötig1–3 TageKostenlos (Grundkonto)

Praxis-Ablauf: In den ersten 2–3 Wochen nutzen viele Zuzüger Wise oder Revolut als Übergangslösung – IBAN wird sofort ausgestellt, Arbeitgeber kann Lohn dorthin zahlen. Parallel läuft der Antrag bei einer klassischen Schweizer Bank für das dauerhafte Konto, das später auch für Säule 3a, Hypothek etc. nötig ist.

Für die Mietkaution hilft das aber nicht: Ein Sperrkonto stellen diese Anbieter nicht aus. Klassische Mietkautionskonten gibt es nur bei den traditionellen Schweizer Banken – mit allem was das an Wartezeit bedeutet. Das ist der entscheidende Grund, warum für Auslands-Zuzüger die Mietkautionsversicherung oft der einzige funktionale Weg ist, rechtzeitig zur Schlüsselübergabe die Kaution vorweisen zu können.

Typischer Zeitplan: Einreise bis Schlüsselübergabe

So sieht ein realistischer Zeitplan für einen EU-Zuzüger mit Arbeitsvertrag aus – vom Relocation-Tag bis zur Schlüsselübergabe:

Phasenplan (typisch 6–8 Wochen)
Phase Zeit Aktion
Vor Einreise−4 bis 0 WochenDossier vorbereiten, ausländische Dokumente übersetzen, Wohnungssuche starten
Tag 1–14Woche 1–2Einreise, Unterkunft (Airbnb/temporär), Gemeindeanmeldung, Arbeitsantritt
Woche 2–4Parallel zur GemeindeanmeldungWohnungsbesichtigungen, Wise/Revolut für IBAN, erste Bankgespräche
Woche 3–5Mietvertrag unterschriebenMietkautionsversicherung online beantragen → Bürgschaft innert 24 h
Woche 3–5ParallelHausrat + Haftpflicht abschliessen, Krankenkasse wählen
Woche 4–6Schlüsselübergabe, Einzug, Internet/Strom anmelden
Woche 6–10NachlaufAusländerausweis erhält man per Post, Schweizer Bankkonto eröffnet
Monat 3Deadline KVGKrankenkasse definitiv angemeldet (bei Nichteinhaltung → Zwangszuteilung)

Kritischer Pfad ist fast immer die Mietkaution. Die Schlüsselübergabe erfolgt erst nach Kaution-Nachweis – und über den Umweg Bank dauert das oft 2–3 Wochen länger als über die Versicherung. Dieser Unterschied entscheidet oft darüber, ob du die Wohnung gegen Mitbewerber gewinnst oder nicht.

Typische Fehler – und wie du sie vermeidest

  • Zu spät mit dem Dossier beginnen – ideal: 4 Wochen vor Einreise PDF-Dossier mit allen Dokumenten bereit
  • Nur auf Englisch bewerben – in DE-CH zählt Deutsch, in FR-CH Französisch, englische Version nur als Zusatz
  • Mietkaution auf die lange Bank schieben – wird zum Nadelöhr, das die Wohnungszusage blockiert
  • Ohne Hausrat/Haftpflicht einziehen – bei Wasserschaden reichen CHF 5'000 leicht, die privat zu zahlen wären
  • Krankenkasse aufschieben – Zwangszuteilung ist meist deutlich teurer als freie Wahl
  • Keine Wohnsitzbestätigung beim Bank-Termin dabei – Termin verfällt, neuer Termin 2 Wochen später
  • Falsche Bewilligung angegeben – L statt B: Vermieter zögert; Korrektur kostet Zeit
  • Säule 3a erst spät aufsetzen – sobald ordentliche Veranlagung greift, lohnt sich das sofort

Fazit

Die Schweiz ist einer der attraktivsten Arbeits- und Wohnmärkte Europas – aber als Auslands-Zuzüger arbeitest du in den ersten 3–6 Monaten gegen ein System, das dich (noch) nicht kennt. Das Bewerbungsdossier ersetzt fehlende Bonität durch Dokumentenqualität, Klarheit und Signale wie Arbeitsvertrag und Mietkautionsversicherung. Der kritische Pfad ist fast immer die Kaution: Ein Bank-Sperrkonto setzt einen Prozess voraus, der 4–8 Wochen dauert und Schweizer Bankkonto plus Wohnsitz verlangt – beides hast du initial nicht. Die Mietkautionsversicherung überbrückt genau diese Lücke: Pass plus Mietvertrag reichen, die Bürgschaft ist innert 24 Stunden beim Vermieter. Für viele der 105'000 Menschen, die jedes Jahr ohne Schweizer Pass neu zuziehen, ist das nicht die elegantere, sondern schlicht die einzige praktikable Lösung.

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