Wissen

Mietkaution
von A bis Z.

Verstehst du nur Bahnhof bei "Regress" oder "Solidarhaftung"? Wir erklären die wichtigsten Fachbegriffe rund ums Mieten und Versichern.

A

Ablösung

Der Prozess, bei dem ein bestehendes Bankdepot durch eine Mietkautionsversicherung ersetzt wird. Das Ziel ist es, das blockierte Bargeld auf dem Bankkonto freizubekommen. Der Vermieter muss der Ablösung zustimmen.

Alternative zur Mietkaution

Anstelle eines klassischen Mietzinsdepots auf einem Bankkonto können Mieter in der Schweiz eine Mietzinsdepot Versicherung abschliessen. Dabei wird kein Geld blockiert, sondern eine jährliche Prämie bezahlt. Der Vermieter erhält dennoch eine gleichwertige Sicherheit.

Anlagekonto Mietkaution

Ein spezielles Bankkonto, auf dem die Mietkaution hinterlegt wird. Das Konto läuft auf den Namen des Mieters, ist jedoch zugunsten des Vermieters gesperrt. Eine Auszahlung ist nur mit Zustimmung beider Parteien oder durch ein Gerichtsurteil möglich.

B

Bankdepot

Das klassische Mietzinsdepot gemäss Art. 257e OR. Der Mieter zahlt bis zu drei Monatsmieten auf ein Sperrkonto ein. Das Geld bleibt bis zur Wohnungsabgabe blockiert.

→ Mehr zum Bankdepot

Blockiertes Konto

Synonym für Mietkautionskonto. Das Guthaben kann weder vom Mieter noch vom Vermieter alleine bezogen werden.

Bürgschaftsurkunde

Das Dokument, das die Versicherung oder Bank ausstellt. Es garantiert dem Vermieter den Zugriff auf die Kautionssumme bis zum vereinbarten Höchstbetrag (meist 3 Monatsmieten). Ohne diese Urkunde gibt es meist keinen Wohnungsschlüssel.

D

Depotfreies Wohnen

Bezeichnet das Wohnen ohne Barkaution. Statt eines Geldbetrags wird eine Mietzinsdepot Versicherung genutzt. Besonders beliebt bei Umzügen, Doppelbelastungen oder jungen Mietern.

E

Endabrechnung

Nach dem Auszug erstellt der Vermieter eine Schlussabrechnung. Offene Forderungen (z. B. Schäden oder ausstehende Nebenkosten) können mit der Mietkaution verrechnet werden.

F

Freigabe der Mietkaution

Nach ordnungsgemässer Wohnungsabgabe muss der Vermieter die Freigabe der Mietkaution erklären. Erfolgt dies nicht, kann der Mieter nach einem Jahr die Auszahlung verlangen, sofern keine rechtlichen Schritte eingeleitet wurden.

G

Garantie

Bei einer Mietzinsdepot Versicherung erhält der Vermieter eine Garantieurkunde. Diese ersetzt das klassische Bankdepot vollständig und sichert die Forderungen ab.

K

Kautionsbetrag

Der Betrag der Mietkaution darf gesetzlich maximal drei Monatsmieten (netto) betragen.

Kautionskonto

Spezielles Sparkonto bei einer Bank oder PostFinance zur Hinterlegung des Mietzinsdepots. Es lautet auf den Namen des Mieters.

→ Zur Banken-Übersicht

Kautionsvergleich

Ein Vergleich verschiedener Anbieter von Mietzinsdepot Versicherungen. Ziel ist es, Prämien, Gebühren und Bedingungen transparent gegenüberzustellen – wie auf kautionsvergleich.ch.

M

Mietkaution

Sicherheitsleistung des Mieters zugunsten des Vermieters. Sie dient zur Absicherung von Schäden, ausstehenden Mieten oder Nebenkosten.

Mietzinsdepot

Der rechtlich korrekte Begriff gemäss Schweizer Obligationenrecht (Art. 257e OR). Umgangssprachlich wird häufig von Mietkaution gesprochen.

Mietzinsdepot Versicherung

Eine Versicherungslösung, welche die Barkaution ersetzt. Der Mieter bezahlt eine jährliche Prämie, während der Vermieter eine gleichwertige Sicherheit erhält.

→ Alles zur Versicherung

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N

Nebenkostenabrechnung

Offene Nebenkosten dürfen unter bestimmten Voraussetzungen mit der Mietkaution verrechnet werden, sofern diese korrekt und nachvollziehbar ausgewiesen sind.

O

Ordentliche Wohnungsabgabe

Die Rückgabe der Wohnung inklusive Endreinigung, Schlüsselübergabe und Abnahmeprotokoll. Dies ist die Voraussetzung für die Freigabe der Mietkaution.

P

Pauschalprämie

Einige Anbieter (z.B. SmartCaution) verlangen im ersten Jahr einen fixen Betrag (Pauschale), egal wie hoch die Kaution ist.

Prämie

Jährlicher Betrag, den der Mieter für eine Mietzinsdepot Versicherung bezahlt. Die Prämie ist nicht rückerstattbar ("Kosten der Dienstleistung").

Privathaftpflichtversicherung

Eine Versicherung, die für Schäden aufkommt, die du versehentlich am Eigentum anderer (z.B. dem Vermieter) verursachst. Oft Voraussetzung für den Mietvertrag.

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R

Regress

Der Rückgriff des Versicherers auf den Mieter. Wenn die Versicherung dem Vermieter Geld auszahlt, fordert sie diesen Betrag vom Mieter zurück. Die Versicherung ist keine Haftpflichtversicherung.

Rückzahlung Mietkaution

Erfolgt nach Wohnungsabgabe, sofern keine Forderungen bestehen. Bei einem Bankdepot inklusive Zinsen.

S

Sicherheitsleistung

Oberbegriff für alle Formen der Absicherung des Vermieters – sei es als Bankdepot oder als Mietzinsdepot Versicherung.

Solidarhaftung

Relevant für WGs: Wenn mehrere Personen den Mietvertrag unterschreiben, haften alle "solidarisch". Der Vermieter kann den vollen Betrag von jeder einzelnen Person fordern.

Sperrkonto

Konto, das nur mit Zustimmung beider Parteien oder mit gerichtlicher Anordnung aufgelöst werden kann. Siehe Mietzinsdepot.

T

Treuhandkonto

Nicht identisch mit dem Mietkautionskonto. Ein korrektes Mietzinsdepot muss gemäss Gesetz immer auf den Namen des Mieters lauten, nicht auf den Vermieter oder einen Treuhänder.

V

Vermieteranspruch

Forderungen des Vermieters gegenüber dem Mieter (z. B. Schäden, Mietzinsausstände). Diese können nur unter klaren rechtlichen Voraussetzungen geltend gemacht werden.

Z

Zinsen

Das Guthaben auf dem Mietkautionskonto gehört dem Mieter. Die Zinsen stehen ihm ebenfalls zu (sind aktuell jedoch oft vernachlässigbar).